FAQs & Kosten
Transparenz
Die Tirol Ambulanz steht für höchste medizinische Qualität und zuverlässigen Service. Wir wissen, dass Transparenz bei den Kosten wichtig ist, doch jeder Einsatz ist einzigartig. Die tatsächlichen Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter Strecke, medizinische Betreuung und individuelle Zusatzleistungen.
Ob Krankentransport, medizinische Begleitung oder Notfallversorgung – unsere Preisangaben sollen als Orientierung dienen.
Jede Situation erfordert eine individuelle Einschätzung, damit Sie genau die Leistung erhalten, die Sie benötigen und bestmöglich informiert sind.
Sie sind sich unsicher? Kontaktieren Sie uns gern!
Alle Kosten
Was ist das?
Bei akuten Notfällen übernimmt die Rettung den Transport ins nächstgelegene Krankenhaus
Wer zahlt?
Krankenkasse übernimmt 100% für Versicherte
Selbstzahlung:
nur bei fehlender Versicherung
Was ist das?
Medizinisch notwendige Verlegungen zwischen Spitälern, oft mit intensivmedizinischer Betreuung.
Wer zahlt?
Krankenkasse bei ärztlicher Anordnung bzw. Transportschein
Selbstzahlung:
Ohne medizinische Notwendigkeit bzw. ohne Transportschein
Was ist das?
Nicht-akute medizinische Transporte für notwendige Behandlungen wie Dialyse oder Strahlentherapie.
Wer zahlt?
Krankenkasse mit ärztlichem Auftrag bzw. Transportschein
Selbstzahlung:
Ohne Verordnung oder nicht medizinisch notwendiger Transport
Was ist das?
Rücktransport nach Österreich nach Unfall oder Krankheit im Ausland, per Bodenambulanz oder Flug.
Kosten:
Bodenambulanz (EU): ~ € 800 bis € 15.000
Ambulanzflugzeug: ~ € 20.000 bis € 100.000+
Wer zahlt?
Reiseversicherung (wenn vorhanden)
Selbstzahlung:
Ohne Verordnung oder nicht medizinisch notwendiger Transport
Was ist das?
Transport für gehunfähige Patienten ohne medizinische Betreuung, oft mit Rollstuhlservice. Keine medizinische Betreuung notwendig.
Wer zahlt?
Krankenkasse nur mit ärztlicher Bestätigung bzw. Transportschein
Selbstzahlung:
Ohne Bewilligung
Was ist das?
Fahrdienst für mobilitätseingeschränkte Personen zu Arztterminen oder medizinischen Einrichtungen. Transport im eigenen Rollstuhl möglich.
Wer zahlt?
Krankenkasse bei medizinischer Indikation bzw. Transportschein
Selbstzahlung:
Für private oder nicht-medizinische Fahrten
FAQ’s
Alle anfallenden Kosten für einen Krankentransport werden in der Regel von den öffentlichen Krankenkassen übernommen. Für Versicherte sind Krankentransporte kostenlos, wenn sie mit einem Rettungstaxi bzw. Krankentransport durchgeführt werden bzw. der Patient eingeschränkt mobil ist (z.B. Behinderung, Rollstuhl).
Handelt es sich um planbaren Krankentransport, muss ein ärztlicher Transportschein ausgestellt werden. Mit diesem Schein können wir direkt mit den Kassen abrechnen.
Bei privaten Krankenkassen ist es sinnvoll, im Voraus die Polizze zu prüfen, da es sein kann, dass Krankentransporte entweder erst im Nachhinein oder nicht zur Gänze übernommen werden.
Da wir mit allen bestehenden Krankenkassen zusammenarbeiten, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für einen Krankentransport.
Selbstzahlung kommt zum Tragen, wenn
- keine Krankenversicherung besteht,
- kein ärztlicher Auftrag (Transportschein) vorliegt,
- der Transport auf Wunsch des Patienten ohne medizinische Notwendigkeit,
- der Transport nicht zu/von einer Arztpraxis, einem Physio-/Ergotherapeuten oder Klinik geht (z.B. von Zuhause ins Altenheim),
- nach Unfall oder Krankheit im Urlaub der Rücktransport ins Heimatgebiet erfolgt (Privatversicherung kann helfen).
Krankenrücktransporte werden nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
Hier hilft auch nicht die Europäische Krankenversicherungskarte. Je nach Distanz, Urlaubsland und Transportmittel kann so ein Transport mehrere Zehntausend Euro kosten.
Hier lohnt sich eine private Reisekrankenversicherung, welche solche Rückholkosten abdeckt.
Sollten Sie privat versichert sein, gibt es unterschiedliche Polizzen. Sollte jedoch keine explizite Absicherung enthalten sein, zahlt man selbst.
Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ist essenziell. Sie deckt weltweit Krankheitskosten ab und übernimmt in der Regel auch die Kosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport nach Österreich. Die Kosten für eine solche Versicherung sind im Vergleich zu den potenziellen Rücktransportkosten gering.
Die Hauptursachen für Krankenrücktransporte sind:
Verletzungen: ca. 60 %
Herz-Kreislauf-Erkrankungen: 16 %
Schlaganfälle: 8 %
Weitere Gründe: Bandscheibenprobleme, Lungenerkrankungen, Infektionen, urologische und gynäkologische oder neurologische Erkrankungen
Ein Krankenrücktransport wird durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn keinem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt. Zudem sollte die Behandlung im Heimatland besser oder effizienter durchgeführt werden können.
Das ist abhängig davon, wie der Transport genau aussieht. Geht es beispielsweise um einen einmaligen Transport einer Person oder um einen regelmäßigen Transport beispielsweise zu Therapien.
Benötigt ein Mensch mit Behinderung einen Transport in die Klinik oder zur Therapie, da er keine anderen Verkehrsmittel mit nutzen kann, dann zählt dies als Krankentransport. Hier gelten die gleichen Regeln.
Bei längerfristigen Fahrten haben wir mit den entsprechenden Kassen längerfristige Vereinbarungen.
Fahrten, die keiner medizinischen Notwendigkeit unterliegen, werden nicht von den Kassen bezahlt. Allerdings gibt es hier diverse Angebote, Mobilitätszuschüsse vom Sozialministerium oder Kostenübernahme durch Fonds & Pflegegeld Träger.
Rettungstransporte sind für Versicherte in Österreich in der Regel kostenlos.
Beim Krankentransport in die Reha werden alle Kosten übernommen, wenn eine Transportbestätigung vorliegt. Die Transportbestätigung versichert, dass die eigene Anfahrt nicht zumutbar ist und wird von der Krankenkasse ausgestellt.
Fahrten zur Kur werden grundsätzlich von keiner Krankenkasse übernommen. Allerdings kann man ca. 10-20% im Nachhinein zurückfordern.
Wir arbeiten mit allen Versicherungen in Österreich zusammen. Als Vertragspartner rechnen wir direkt mit den Krankenkassen ab. Für Menschen, die zwar sitzen können, aber aus medizinischen Gründen keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, werden Krankentransport Taxis (BKTWs) verordnet.
Bereits mit der Alarmierung und Ausfahrt des Einsatzwagens entsteht nach österreichischem Recht – insbesondere gemäß dem Rettungsdienstgesetz Tirol – ein Anspruch auf Vergütung.
Dies liegt daran, dass für uns als Rettungsunternehmen Kosten anfallen, wenn Fahrzeug, Material und Personal bereitgestellt werden, unabhängig davon, ob anschließend eine Transport- oder Versorgungsleistung durchgeführt wird.
Schritt 1: Transportschein einholen. Bei einem geplanten Krankentransport macht es in aller Regel Sinn, zuerst beim Arzt einen Transportschein einzuholen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit den Transportschein im Nachhinein an uns zu übermitteln.
Schritt 2: Transport anfordern. Idealerweise ein bis zwei Tage im Voraus.
Den Transport können Sie einfach unter +43 (0) 59 1110 direkt bei uns anfordern.
Schritt 3: Halten Sie Ihre Angaben bereit:
- Abholadresse
- Zielort (Adresse & Name z.B. Klinik oder Rehastation)
- Datum & Uhrzeit
- Name & Geburtsdatum der zu transportierenden Person
- Sitzender oder liegender Transport benötigt?
- Transport im Tragestuhl oder Rollstuhl benötigt?
Sie benötigen für einen Krankentransport:
- E-Card bzw. Krankenversicherungsnummer
- Lichtbildausweis
- Ärztlicher Transportschein
Diesen können Sie nachreichen. Sollten Sie allerdings keinen medizinischen Bedarf für einen Krankentransport haben & Ihr Arzt keinen ärztlichen Transportschein ausstellen, tragen Sie die Kosten für den Krankentransport selbst.
Wir haben keine bzw. unvollständige Versicherungsdaten von Ihnen oder die ärztliche Transportanweisung / Transportschein für Ihren „qualifizierten Krankentransport“ fehlt.
In Tirol, wie in ganz Österreich, erreichen Sie bei einem medizinischen Notfall den Rettungsdienst unter der Nummer 144 – das ist die direkte Rufnummer für Rettungswagen oder Notarzt.
Alternativ können Sie auch die europaweite Notrufnummer 112 wählen, die in Tirol zur zuständigen Leitstelle weitergeleitet wird.
Für Notfälle beim Alpinsport oder in den Bergen steht Ihnen zudem der Alpinnotruf 140 zur Verfügung.
Die Rettung (Notruf 144) sollte man nur in echten Notfällen rufen – also wenn akute Gefahr für Gesundheit oder Leben besteht oder schwere Schäden ohne schnelle medizinische Hilfe drohen. Als Faustregel: Bei schweren oder lebensbedrohlichen Symptomen sofort 144 anrufen.
Sobald in Tirol ein passendes Spenderorgan entnommen wird oder für einen Patienten in Tirol ein Organ bereit steht, beginnt ein genau abgestimmter Prozess:
Mit Blaulicht bringen sie das Organ in einer Kühlbox zum Zielkrankenhaus – meist per Auto, auf weiten Strecken auch per Flugzeug. Die Leitstelle Tirol hilft bei der Planung. Alles läuft schnell zusammen, damit das Organ rechtzeitig ankommt.
Der 16-Stunden-Kurs ist umfassend und gilt für alle Bereiche – also für sämtliche Führerscheinklassen, Ersthelfer, Bademeister, die Jagdprüfung und mehr.
Das Zertifikat bleibt jedoch nur dann gültig, wenn man innerhalb von drei Jahren einen 6-Stunden-Auffrischungskurs oder innerhalb von vier Jahren einen 8-Stunden-Auffrischungskurs absolviert. Ohne diese Auffrischung verfällt das Zertifikat.
Alle, die das Zertifikat brauchen, müssen alle drei bzw. vier Jahre den Kurs nachholen.
Es gibt in Österreich keine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Wiederauffrischung. Allerdings wird von Experten empfohlen aller zwei Jahre die Kenntnisse aufzufrischen.